Stornobedingungen & aktuelle Infos
Stand: 22. November 2021
Ab 13.12.: So funktioniert die 2-G-Regel in Österreich:
gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, auf Adventmärkten, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur) und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
(PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
In Handel und Museen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich ab 6. Dezember auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (bisher 12 Monate). (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als vollständig geimpft.) Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
Ebenfalls bis 6. Dezember gilt als Übergangsregelung eine Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis.
Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. (Ausnahme Wien: Hier gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.)
Für Kinder von 12-15 Jahren gilt der sogenannte Ninja Pass aus den österreichischen Schulen. Eine Regelung für alle, die über keinen Ninja Pass verfügen, ist in Ausarbeitung. (In Wien gilt abweichend davon: Kinder von 12-15 Jahren benötigen einen PCR Test nicht älter als 48 Stunden, sofern nicht geimpft oder genesen.)
Momentane Stornobedingungen:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 0 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis